Alle Leistungen, Lieferungen und Angebote der OWL Media Werbeagentur erfolgen
ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der
geschlossene Vertrag dennoch bestehen, sowie die übrigen Bestimmungen und die gültigen Teile von Bestimmungen davon unberührt.
§ 2 Vertragsabschluss / Leistungsumfang
Angebote der OWL Media Werbeagentur haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Erstellungsdatum.
Sollte der Vertrag erst nach Ablauf der 14 Tage zustande kommen, behält sich die OWL Media
Werbeagentur Preisänderungen vor.
Verbindliche Angebote bedürfen stets der Schriftform (per Brief, Fax oder E-Mail). Mündliche Preisangaben
sind unverbindlich und freibleibend.
Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus gehen, werden mit 50,- EUR pro Arbeitsstunde zusätzlich berechnet.
Gleiches gilt für Änderungen an gestalterischen oder textlichen Arbeiten, die vom Auftraggeber bereits abgenommen bzw. freigegeben wurden.
Eine vom Auftraggeber veranlasste erste Korrektur an einem Werk gilt hierbei bereits als Abnahme bzw. Freigabe des Werkes einschließlich der Änderungen, so
dass eine erneute Korrektur an dem gleichen Werk bereits eine über den Vertrag hinausgehende Leistung darstellt.
Die OWL Media Werbeagentur ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, an von dem Auftraggeber gelieferten Daten und Dokumenten für die Weiterverarbeitung notwendige Korrekturarbeiten
selbstständig - also ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber - auszuführen. Diese Leistung wird, insofern sie nicht Vertragsbestandteil ist, gesondert berechnet.
Sollten die Korrekturleistungen einen Wert von 100,- EUR übersteigen, ist vorab die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
Generell ist die Erfüllung eines Vertrages einzuhalten. Auftragsstornierungen sind nur in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Einwilligung der OWL Media Werbeagentur gültig. Sollte
es zu einer Stornierung eines Auftrages seitens des Auftraggebers kommen, sind bereits erbrachte Teilleistungen der OWL Media Werbeagentur - auch
auftragsvorbereitende Tätigkeiten, wie Beratungsleistungen, Fahrtkosten und Recherchearbeiten - vom Auftraggeber
vollständig mit 50,- EUR pro Arbeitsstunde zu vergüten. Bei einem vertraglich vereinbarten Pauschalpreis für eine Leistung sind bei einer Stornierung seitens des
Auftraggebers die bis zu dem Zeitpunkt tatsächlich entstanden Arbeitsstunden mit 50,- EUR je Arbeitsstunde sowie Auslagen der OWL Media Werbeagentur, z.B. für
Leistungen von Subunternehmen, zu begleichen, auch wenn die Gesamtsumme den zuvor vereinbarten
Pauschalpreis übersteigt.
Bei Auftragsstornierungen seitens des Auftraggebers ist zusätzlich eine Stornogebühr von 50,- EUR fällig, unabhängig davon, ob die
OWL Media Werbeagentur bereits eine Teilleistung erbracht hat oder nicht.
Bei der Suchmaschinenoptimierung von Internetauftritten zahlt der Auftraggeber für die Maßnahmen, die von der OWL Media Werbeagentur zur
Verbesserung des Rankings bei Suchmaschinenanbietern, von vorher vertraglich festgelegten Suchbegriffen, ergriffen werden. Für den Erfolg
dieser Maßnahmen bzw. einer tatsächlichen Verbesserung des Rankings kann seitens der OWL Media Werbeagentur keine Gewährleistung übernommen werden.
§ 3 Preise / Preisänderungen
Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Verzögert der Auftraggeber die Umsetzung einer vertraglich vereinbarten Leistung durch die OWL Media Werbeagentur, z.B. durch die Nichtlieferung
von hierfür notwendigen Daten oder Informationen, ist die OWL Media Werbeagentur berechtigt, die Preise der derzeitigen Marktsituation entsprechend anzupassen.
Sollten sich unvorhergesehen Preise von Lieferanten oder Subunternehmen der OWL Media Werbeagentur ändern, sind wir berechtigt, die Preise gegenüber dem Auftraggeber
anzupassen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die OWL Media Werbeagentur behält sich vor, Zwischenrechnungen für bereits erfüllte Teilleistungen zu stellen.
Rechnungsbeträge sind stets innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge per Banküberweisung zu begleichen.
§ 5 Abnahme / Freigabe von Werken / Datenlieferung
Der Auftraggeber ist im Rahmen der Abnahme bzw. Freigabe zum Druck oder zur Veröffentlichung verpflichtet, die in seinem Auftrag von der OWL
Media Werbeagentur gestalteten Werke auf ihre korrekte Umsetzung zu prüfen.
Dies betrifft sowohl die korrekte gestalterische und farbliche Umsetzung, als auch die inhaltliche und orthografische Textumsetzung.
Ebenso ist vom Auftraggeber zu prüfen, ob die Inhalte eines Werkes gegen geltendes Recht verstoßen. Für etwaige Rechtsverletzungen haftet
ausschließlich der Auftraggeber.
Für vom Auftraggeber gelieferte Daten besteht seitens der OWL Media Werbeagentur, die Punkte von Absatz 1 betreffend, keine Prüfungspflicht.
Der Auftraggeber hat digitale Daten
vor dem Versand an die OWL Media Werbeagentur auf Computerviren zu prüfen.
Die Datensicherung und Archivierung von fertiggestellten und ausgelieferten Werken obliegt allein dem Auftraggeber.
Die OWL Media Werbeagentur ist jederzeit berechtigt, Kopien der Werke anzufertigen und für eigene Präsentationszwecke als
Referenz zu nutzen. Ebenso ist die OWL Media Werbeagentur berechtigt, einen Verweis zu diesem Internetauftritt
in das Werk zu integrieren, ggf. mit entsprechenden Suchbegriffen.
§ 6 Lieferzeiten
Lieferfristen / -termine müssen schriftlich vereinbart werden. Geschieht dies nicht, erfolgt die Lieferung der Leistung durch
die OWL Media Werbeagentur schnellstmöglich.
Die Pflicht zur Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen / -fristen seitens der OWL Media Werbeagentur besteht nur, wenn der Auftraggeber
rechtzeitig und ordnungsgemäß alle zur Umsetzung des Auftrages notwendigen Daten und Informationen liefert.
§ 7 Mängel / Gewährleistung
Die Frist zur Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Lieferung der Leistung.
Gelieferte Waren sind unverzüglich nach Eingang beim Auftraggeber sorgfältig auf Schäden und Mängel zu prüfen.
Beim Druck von Werken können geringfügige farbliche Abweichungen im Vergleich zur Vorlage auftreten. Diese können nicht als Mangel reklamiert werden.
Gleiches gilt auch bei vorheriger Erstellung eines Proofs.
Beim Zuschnitt von Druckwerken können Toleranzen bis zu 3 mm auftreten. Diese können nicht als Mangel reklamiert werden.
Bei der Lieferung von Druckerzeugnissen kann eine Minderlieferung bzw. Makulatur von 10 % der bestellten Gesamtmenge auftreten. Diese kann nicht reklamiert werden.
Mängel an Teilen der Lieferung berechtigen nicht zur Reklamation der gesamten Lieferung.
Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die nicht das gelieferte Werk betreffen. Dies betrifft insbesondere
Vermögensschäden, wie entgangener Gewinn, des Auftraggebers.
Werden an dem gelieferten Werk vom Auftraggeber oder dritten Personen Veränderungen vorgenommen, ist die Haftung und
Gewährleistung seitens der OWL Media Werbeagentur ausgeschlossen.
Haftungsansprüche durch eine übliche Abnutzung der Lieferung sind ausgeschlossen.
Haftungsansprüche gegen die OWL Media Werbeagentur sind nicht abtretbar.
Bei einem durch die OWL Media Werbeagentur verschuldeten Mangel kann der Auftraggeber unter den in § 8 genannten Voraussetzungen
Schadensersatz verlangen.
§ 8 Haftung / Schadensersatz
Der Mangel muss innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Leistung bzw. Ware bei der OWL Media Werbeagentur
schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) gemeldet werden. Transportschäden sind unverzüglich nach Lieferung der Ware zu melden.
Die mangelhafte Ware muss der OWL Media Werbeagentur zur Ansicht vorgelegt werden. Dem Auftraggeber obliegt die Pflicht, den Mangel
glaubhaft nachzuweisen.
Die OWL Media Werbeagentur haftet maximal bis zu dem Wert der vertraglich vereinbarten Leistung. Schadensersatz für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der OWL Media Werbeagentur. Die
Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den Haftungsbeschränkungen dieser AGB unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die erbrachte Leistung / das Werk bleibt solange Eigentum der OWL Media Werbeagentur, bis diese/s vollständig vom
Auftraggeber bezahlt wurde. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, das Werk
zu nutzen.
§ 10 Urheber-, Marken- und Patentrechte Dritter
Der Auftraggeber haftet für Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten Dritter, wie Marken-, Urheber- oder Patentrechte,
aus von ihm zur Ausführung der Leistungen eingereichten Daten, z.B. Grafiken, Texten oder gesamte Werke. Der Auftraggeber gewährleistet,
dass er über die entsprechenden Vervielfältigungs-, Reproduktions- und Nutzungsrechte verfügt. Der Auftraggeber stellt die OWL
Media Werbeagentur von allen Ansprüchen aufgrund einer derartigen Rechtsverletzung von Dritten frei.
§ 11 eigene Urheberrechte
Für alle schöpferischen Leistungen im Auftrag des Auftragsgebers, behält sich die OWL Media Werbeagentur alle Rechte am Werk vor. Dies gilt insbesondere
für Layouts, grafische Arbeiten, Bild- sowie Textmarken, Video- und Audioproduktionen etc. Der Auftraggeber erwirbt durch seine Geldleistung
lediglich die bedingten Nutzungsrechte an dem Werk, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum. Daher Bedarf es, z.B. bei einer erneuten Vervielfältigung
oder bei der Weiterverarbeitung des Werkes, dem Einverständnis der OWL Media Werbeagentur. Die freie Verfügung über ein Werk der OWL Media Werbeagentur
hat der Auftraggeber nur dann, wenn er die absoluten Nutzungsrechte an dem Werk erwirbt. Dies muss jedoch gesondert vertraglich vereinbart werden.
Seitens der OWL Media Werbeagentur besteht keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen, die zur Erstellung des vertraglich vereinbarten Endproduktes
hergestellt werden.
§ 12 Geheimhaltung
Vertrauliche Informationen müssen vom Auftraggeber schriftlich als solche gekennzeichnet werden.
§ 13 Auftragsdaten / Kundendaten
Auftragsunterlagen, die der OWL Media Werbeagentur zugeschickt werden, können nicht zurückgesandt werden.
Die OWL Media Werbeagentur ist berechtigt, die Kunden- und Auftragsdaten aus dem Vertragsverhältnis im Sinne des BDSG zu speichern und, insoweit es die
Ausführung des Auftrages erfordert, an Dritte (z.B. Liefer- oder Subunternehmen) zu übermitteln. Darüber hinaus werden die Kundendaten
stets streng vertraulich behandelt.
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der OWL Media Werbeagentur, sowie für diese Geschäftsbedingungen,
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten mit der OWL Media Werbeagentur ist Lemgo. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verlieren ihre Gültigkeit. Es gelten ausschließlich die AGBs der
OWL Media Werbeagentur.